Einleitung
"Meine Herren, in hundert Jahren wird man einen schönen
Farbfilm über die schrecklichen Tage zeigen, die wir durchleben.
Möchten Sie nicht in diesem Film eine Rolle spielen? Halten Sie jetzt
durch, damit die Zuschauer ... nicht johlen und pfeifen, wenn Sie auf der
Leinwand erscheinen." Ein größeres Übel als das reale Grauen
der letzten Kriegstage in Berlin stellte ein unzufriedenes Kinopublikum in
ferner Zukunft dar, das die Richterbank einer höchsten Instanz besetzte,
die das endgültige Urteil über den Nationalsozialismus und seine
Repräsentanten fällte; mit diesem eigenartigen Bild appellierte
Joseph Goebbels Ende April 1945 in der letzten sogenannten Ministerkonferenz an
den Durchhaltewillen der führenden Mitarbeiter des Reichsministeriums
für Volksaufklärung und Propaganda. Daß ausgerechnet der wegen
seiner suggestiven Fähigkeiten gefürchtete und bewunderte
Propagandaminister dem Verhalten der Konsumenten eines Massenmediums eine
entscheidende Bedeutung einräumte, begründet Zweifel an dem
bisherigen Erkenntnisstand über die Wirkungsweise des
nationalsozialistischen Kinos, der dem Publikum eine Rolle als bloßes
Objekt medialer Beeinflussung zuweist.
Das Forschungsdefizit ist beträchtlich. Es scheint ein
nahezu aussichtsloses Unterfangen zu sein, in einer historischen Untersuchung
die Auswirkungen von lange zurückliegenden Kinovorführungen auf ein
Publikum zu untersuchen, das nicht in einer mit modernen Methoden
vergleichbaren Weise beobachtet und befragt worden ist. Tatsächlich ist
die Möglichkeit solcher Analysen grundsätzlich bezweifelt worden.
"Who goes to the movies? No one really knows." Diese Klage des Herausgebers der
Zeitschrift "Film History", John Belton, gilt für das deutsche
Kinopublikum im Dritten Reich im besonderen Maße. Während Historiker
erste Arbeiten über das Publikumsverhalten in britischen Filmtheatern
während der dreißiger Jahre und in der Kriegszeit vorgelegt haben,
ist der Einfluß des Kinos auf die deutsche Gesellschaft im Dritten Reich
bisher ein geschichtswissenschaftliches Desiderat geblieben. Die seriöse
filmhistorische Forschung konzentrierte ihre Untersuchungen auf die Analyse der
offenkundigen wie der verdeckten propagandistischen Ziele und Methoden des
nationalsozialistischen Kinos. Die Beweggründe, die die NS-Führung
zur Stärkung des Kinos veranlaßten, sind weitgehend bekannt. Der
symbolische Gehalt der nationalsozialistischen Filme ist in Analysen
ausgewählter Produktionen entschlüsselt und ihre propagandistische
Funktion durch die Untersuchung der programmatischen Aussagen führender
Kulturfunktionäre beschrieben worden. Die nationalsozialistische
Propaganda bevorzugte den Film als Mittel zur Verbreitung der eigenen
Weltanschauung, weil er alle Bevölkerungsschichten in gleicher Weise
anspreche und eher emotional als intellektuell und deshalb um so intensiver und
dauerhafter wirke. Das Programmangebot in den Kinos konnte problemlos und ohne
Ausnahme zentral bestimmt und überwacht werden, ohne daß die
Rezipienten wie beim Radio die Möglichkeit hatten, Informationen von
ausländischen Anbietern zu beziehen, was seit Kriegsbeginn streng
verboten, aber letztlich kaum zu kontrollieren war. Zwar eigneten sich
Spielfilme nicht unbedingt zur direkten propagandistischen Kampagnenarbeit; sie
waren jedoch dazu ausersehen, die "Volksgemeinschafts"-Ideologie und den
"Führer"-Gedanken zu vermitteln. Um diese Ziele nicht zu gefährden,
wurde der Spielfilm schon in den Friedensjahren nur ausnahmsweise zur offenen
Propagierung der spezifischen Ziele des Nationalsozialismus genutzt. In den von
deutschen Truppen besetzten Gebieten und nach errungenem Sieg in ganz Europa
sollte der Film eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der kulturellen
Hegemonie des nationalsozialistischen Deutschlands einnehmen. Die Ablenkung des
Kinopublikums von den Zumutungen und Anstrengungen des Alltags sollte
unaufdringlich dazu beitragen, dem Regime die breite Unterstützung der
Bevölkerung bis in die letzte Kriegsphase zu erhalten. Die These,
daß die in den dreißiger und vierziger Jahren in Deutschland
gedrehten Filme unpolitisch gewesen seien, wird nur in den Erinnerungs- und
Rechtfertigungsschriften der für diese Produktionen Verantwortlichen und
ihrer Verehrer vertreten.
Analytische und affirmative Ansätze verbindet,
daß das Publikum, für das die Filme hergestellt wurden und das sie
durch seine Eintrittsgelder bezahlt hat, mit dem Verweis auf eine
ungenügende Quellenlage oder ohne Begründung unbeachtet blieb. Diese
Vorgehensweise birgt die Gefahr in sich, das Bild, das die
Propagandaspezialisten des NS-Regimes vom Erfolg ihrer Arbeit zeichneten,
für die Realität zu halten und die angestrebten Wirkungen mit den
tatsächlich erreichten gleichzusetzen. [...]
Die Erwartungen, die das NS-Regime mit dem Kino verband,
korrespondieren auf bemerkenswerte Weise mit dem Bild, das nach 1945 vom Kino
im Dritten Reich gezeichnet wurde. In der Aufrechterhaltung des Mythos vom
Propagandagenie Goebbels, der seine manipulative Macht nirgends perfekter als
im Kino umsetzen konnte, ließen sich offenbar die Interessen der
Alliierten mit denen der deutschen Bevölkerung am besten in
Übereinstimmung bringen. Wenn die deutsche Bevölkerung ein wehrloses
Opfer hypnotischer Techniken war, konnte sie letztlich für die Verbrechen
des Regimes nicht verantwortlich gemacht werden. Nach einer kurzen Phase der
Umerziehung sprach nicht mehr viel gegen ihre vorbehaltlose Eingliederung in
das jeweilige Wertesystem der im Kalten Krieg miteinander konkurrierenden
Machtblöcke. [...]
Ein annähernd realistisches Bild vom Einfluß des
Kinos auf die Bevölkerung im Dritten Reich läßt sich nicht
durch die Untersuchung der in großem Umfang tradierten Dokumente der
Propagandaziele des Regimes oder mittels einer mit literaturwissenschaftlichen
Methoden vorgenommenen Extrahierung dieser Intentionen aus den filmischen
Werken des Nationalsozialismus gewinnen, sondern nur durch die Analyse der
zeitgenössischen Zeugnisse über die Reaktionen des Publikums selbst.
Die Dokumentation und quellenkritische Untersuchung dieser Überlieferung
bildet die Grundlage der vorliegenden Arbeit. Dabei wird von der Grundthese
ausgegangen, daß sich die nationalsozialistische Kinopolitik in einem
engen Interaktionsverhältnis mit den registrierten Publikumsreaktionen
entwickelte. Das Publikum sollte nur die Filme zu sehen bekommen, die es zu
sehen wünschte, und Goebbels glaubte genau zu wissen, welche das waren.
Die vorliegende Untersuchung widmet sich der Frage, worauf sich dieses
vermeintliche Wissen um den Publikumsgeschmack gründete. Welche Methoden,
Hilfsmittel und Institutionen standen zur Erforschung des Kinopublikums zur
Verfügung, und wie wurde dieses Instrumentarium genutzt? Da fast alle
Berichte über die Reaktionen des Kinopublikums von Institutionen des
Regimes - unter diesen Begriff sollen hier auch die deutschen
Universitäten fallen - verfaßt worden sind, drängt sich
die Frage auf, ob und, falls diese Frage mit ja zu beantworten ist, unter
welchen Umständen die Kritik der Bevölkerung die
nationalsozialistische Filmpolitik beeinflußt hat. Das Publikum soll
damit nicht in einfacher Umkehrung der bisherigen Forschungsrichtung zum
eigentlichen Herrn über den Film im Dritten Reich erklärt werden,
aber es ist evident, daß ein Medienangebot, das die Erwartungshaltungen
und Bedürfnisse seiner Konsumenten beständig ignoriert, kaum eine
Rezeption erfahren dürfte. Film wird erst zur sozialen Realität, wenn
er gesehen und interpretiert wird. Mit Rückgriff auf
sozialwissenschaftliche und kommunikationswissenschaftliche Methoden und
Erkenntnisse wird Kinobesuch in der vorliegenden Untersuchung als kollektive
Aktivität begriffen, die innerhalb eines gesellschaftlichen Kontextes
erfolgt. Das Publikum teilt mit den Filmproduzenten ein kulturell
geprägtes Zeichensystem, dessen Verwendungsregeln und -konventionen, was
es erst erlaubt, durch Filme Bedeutungen zu erzeugen. Die Kinobesucher
dekodieren die filmischen Botschaften aber nicht genau so, wie sie von deren
Produzenten gemeint waren, sondern transformieren sie im Akt der Rezeption in
ein eigenes Bedeutungssystem, das sowohl von der jeweiligen gesellschaftlichen
und kulturellen Erfahrung wie von den Traditionen des kollektiven
Rezeptionsortes Kino geprägt ist. Diese Erfahrungshorizonte begrenzen die
prinzipielle Offenheit in den Interpretationsmöglichkeiten filmischer
Botschaften. In der Rezeption löst sich das Publikum zwar in einzelne
Publika auf, aber der Vorrat an kollektiven Erfahrungen verhindert eine
völlige Individualisierung der Wahrnehmungsweisen. Filmkonsum wird in der
vorliegenden Arbeit als soziale Aktivität interpretiert, die im Dritten
Reich einschneidenden Dynamisierungsprozessen unterworfen war. [...]
(aus: Gerhard Stahr, Volksgemeinschaft vor der Leinwand?
Das nationalsozialistische Kino und sein Publikum, Berlin 2001,
S. 1 - 11) |